[Gleiche Bürgerrechte]


"Liebe verdient Respekt".


Die Kriminal-
polizei rät: "Liebe verdient Respekt". Unter dieser Parole machen das Landes-
kriminalamt Nordrhein- Westfalen und der Lesben- und Schwulenverband NRW seit 1996 in einer Öffentlichkeitskampagne gemeinsam mobil gegen antihomosexuelle Gewalttaten. Durch die Auseinandersetzung mit schwulen- und lesbenfeindlichen Einstellungen sollen die Wurzeln der Gewalt angegangen werden. Daher übernahm die Polizei die ungewohnte Rolle des "Liebesbotschafters". Ein erstaunlicher Wandel! Vor gar nicht so langer Zeit war es noch Aufgabe der Polizei, Homosexuelle aufzuspüren und vor Gericht zu bringen. Damals galt homosexuelle Liebe noch als Verbrechen. Heute meint die NRW-Polizei: Homosexuelle nehmen "die Rechte in Anspruch, die jeder andere für seine Lebensgestaltung auch in An-spruch nimmt: das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Freiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf sexuelle Selbstbestimmung." Landesweit hat die Polizei ein Faltblatt verteilt, worin sie Bürgerinnen und Bürger auffordert:


Setzen Sie sich mit Vorurteilen gegenüber Schwulen und ihrer Lebensweise auseinander!

Treten Sie Diskriminierungen entgegen!

Akzeptieren Sie gleichgeschlechtliche Lebensformen!

Das kann man voll und ganz unterschreiben. Die Polizei steht keineswegs alleine. Auch Jugendvereinigungen, Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften wenden sich gegen die Diskriminierung von Lesben und Schwulen. Andere Verbände, Wirtschaft und Politik sollten sich daran ein Beispiel nehmen.


GLEICHE RECHTE VERWIRKLICHEN

Das Europäische Parlament hat bereits 1994 eine richtungsweisende Entschließung zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben in der Europäischen Union gefaßt. Das Europaparlament betonte darin "seine Überzeugung, daß alle Bürgerinnen und Bürger ohne Ansehen ihrer sexuellen Orientierung gleichbehandelt werden müssen". Es forderte "die Beseitigung jeglicher rechtlichen Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Anlage".

Hier ist in der Bundesrepublik noch viel zu tun: Wir brauchen die rechtliche Anerkennung und Gleichstellung homosexueller Lebensgemeinschaften. Ebenso notwendig ist ein Antidiskriminierungsgesetz. Es soll für Schwule und Lesben gleiches Recht in der Gesellschaft schaffen und klarstellen: Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Identität ist in allen Lebensbereichen unzulässig.



UND WENN IHR KIND SO WÄRE?

Für viele Eltern bedeutet die Nachricht, daß ihr Sohn schwul oder ihre Tochter lesbisch ist, einen schweren Schock. Sie sehen sich in ihren Erwartungen enttäuscht, machen sich Vorwürfe, haben Angst vor dem Gerede der Nachbarn und sorgen sich vor allem um die Zukunft ihres Kindes.

Meist wissen die Eltern kaum etwas über Homosexualität. Nachdem sie sich besser informiert und mit der neuen Situation auseinandergesetzt haben, akzeptieren sie nach einiger Zeit mehrheitlich die sexuelle Orientierung ihres Kindes. Müttern fällt das in der Regel bei ihren Söhnen etwas leichter, Vätern bei ihren Töchtern. Zählen können Schwule und Lesben meist auf ihre Geschwister. Zwei Drittel akzeptieren die sexuelle Orientierung ihres Bruders oder ihrer Schwester. Für Schwule und Lesben bringt das Coming-out oft eine gewisse Distanzierung von der Herkunftsfamilie. Meist dauert diese Phase aber nur wenige Jahre, dann folgt eine Wiederannäherung.

Früher kam es im Zusammenhang mit Homosexualität häufig zu regelrechten Familientragödien. Homosexuelle Kinder wurden " verstoßen" und enterbt. Heute solidarisieren sich viele Mütter und Väter mit ihren homosexuellen Kindern. In speziellen Elterngruppen und im "Bundesverband der Eltern, Freunde und Angehörigen von Homosexuellen" kämpfen sie gegen Diskriminierung und für gleiche Rechte für ihre Kinder.

GEGEN VORURTEILE ANGEHEN

In Schule, Jugendarbeit und Erwachsenenbildung muß über Homosexualität und schwullesbische Lebensweisen angemessen informiert werden, um damit eine vorurteilsfreie Einstellung gegenüber Lesben und Schwulen zu vermitteln und Homosexuellenfeindlichkeit entgegenzutreten.

Jeder hat das Recht auf eine eigene Meinung. Das gilt selbstverständlich auch beim Thema Homosexualität. Niemand verlangt, daß jeder Mensch Lesben und Schwule mögen muß. Was man aber verlangen kann, ist Respekt für schwule und lesbische Liebe. Anfeindungen, Diskriminierung und Ausgrenzung passen nicht in eine demokratische Gesellschaft. Das Ziel muß daher sein, daß Homosexualität nicht mehr als Problemfall angesehen wird, sondern vielmehr als Teil der gesellschaftlichen Normalität.

 

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SOLIDARITÄT
VOM DEUTSCHEN GEWERK-
SCHAFTSBUND
(DGB) "

Der DGB muß
sich dafür
einsetzen, die Diskriminierung
von Lesben und Schwulen in allen Rechtsbereichen
zu beseitigen. Homosexuelle
müssen das Recht haben, an allen Rechtsinstituten, die heterosexuellen Bürgerinnen
offenstehen, teilzuhaben, u.a. müssen
sie das Recht
haben, eine Ehe
nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch
einzugehen.

Homosexualität
darf kein direkter oder indirekter
Grund für
Kündigungen
(z.B. mit der Be-hauptung,
Homosexuelle
stellen eine Beeinträchtigung des
Betriebsfriedens
dar), Nichtein-
stellungen, Berufsverbote
(z.B. bei Kirche
und Bundeswehr) und Berufs-
beschränkungen sein." (Auszug
aus einem
Beschluß der 15.
Landesbezirks-
konferenz des DGB Nordrhein-
Westfalen vom Dezember 1993)