Seit
über 100 Jahren kämpfen Schwule und Lesben für Gleichberechtigung.
1864 trat erstmals in Deutschland ein Streiter für die Rechte der
Homosexuellen auf. Der schwule Jurist Karl Heinrich Ulrichs veröffentlichte
eine Reihe politischwissenschaftlicher Broschüren, in denen er Straffreiheit
und Respekt für gleichgeschlechtliche Liebe einforderte. 1897 gründete
der Arzt Magnus Hirschfeld in Berlin das "Wissenschaftlich humanitäre
Komitee" (WhK), die erste homosexuelle Bürgerrechtsorganisation der
Welt. Ab der Jahrhundertwende machten sich Frauenrechtlerinnen für
Lesben stark. Nach 1919, in der Weimarer Republik, konnten sich zahlreiche
schwullesbische Vereine und auflagenstarke Homosexuellen Zeitschriften
etablieren.
Nach ihrem Machtantritt 1933 zerschlugen die Nationalsozialisten die
homosexuelle Bürgerrechtsbewegung, ebenso die schwullesbische Infrastruktur.
1935 verschärften sie den § 175 in Tatbestandsfassung und Strafmaß.
In den Jahren 1935-1945 verurteilte die NS-Justiz über 50.000 Männer
wegen homosexueller "Unzucht". 10.000 bis 15.000 Schwule wurden in
Konzentrationslager verschleppt. Nur die wenigsten überlebten den
Terror der Lager.
In der Bundesrepublik blieb der § 175 in der Nazi-Fassung unverändert
in Kraft. Die bundesdeutsche Justiz sprach nochmals etwa 50.000 Verurteilungen
aus. Der § 175 hat auch nach 1945 die Lebensperspektiven Schwuler
gravierend beschnitten. In der konservativen Nachkriegszeit konnte
homosexuelles Leben nur im Verborgenen existieren. Es war eine "bleierne
Zeit". Lesben waren zwar nicht direkt vom Strafrecht bedroht, aber
ähnlicher gesellschaftlicher Ächtung ausgesetzt wie Schwule. Das Weltbild
der Adenauer-Ära sah für Frauen keine Rolle jenseits von Ehe und Mutterschaft
vor.
1969 hob der Bundestag endlich das Totalverbot der Homosexualität
auf. Bald darauf entwickelte sich die zweite deutsche Schwulenbewegung.
Ein Auslöser war der Film "Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern
die Situation, in der er lebt". Lesben engagierten sich vor allem
in der feministischen Frauenbewegung, gründeten aber auch eigene Lesbenprojekte.
Wie geht es weiter?
In
der Bundesrepublik finden sich heute viele hundert schwule und lesbische
Vereine, Arbeitsgruppen und Projekte. Es gibt bundesweite Organisationen
wie den Lesben- und
Schwulenverband (LSVD), Begegnungszentren, Beratungsstellen,
Jugendgruppen, schwule Chöre, lesbische Unternehmerinnen, schwullesbische
Arbeitskreise bei der Polizei, in Parteien und Gewerkschaften. Auch
homosexuelle Immigranten
beginnen sich zu organisieren, z.B. die Gruppen TürkGay
und Ermis im LSVD.
Eine Reihe von Bundesländern hat Beauftragte ernannt oder Referate
in der Landesverwaltung geschaffen. die sich speziell der Belange
von schwulen Bürgern und lesbischen Bürgerinnen annehmen.
CHRISTOPHER-STREET-DAY
Schwule
und Lesben sind längst aus dem Schatten getreten. Jeden Sommer zum
Christopher-Street-Day (CSD) halten sie "Heerschau". Der CSD erinnert
an den Beginn der neueren schwullesbischen Emanzipationsbewegung
1969 in New York. In Deutschland wird der CSD in vielen Städten
mit Straßenfesten und Paraden gefeiert. In einer Mischung aus politischer
Demonstration und Festumzug präsentiert sich schwullesbischer Stolz.
Der CSD hat sich auch zur Attraktion für Heterosexuelle entwickelt.
Allein in Berlin und Köln brachte der CSD 1999 insgesamt eine Million
Menschen auf die Straße.Viele Heterosexuelle säumten
bei den Paraden der Lesben und Schwulen applaudierend den Straßenrand.
HOMOSEXUALITÄT VOR
GERICHT (STRAFRECHT)

Das Bundesverfassungsgericht verkündet: " Gleichgeschlechtliche
Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz." Es erklärt
das von den Nazis übernommene strafrechtliche Verbot jeder Form
von sexueller Betätigung unter Männern für verfassungskonform. Erst
1969 fällt das Verbot.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
urteilt: Ein staatliches Verbot einvernehmlicher Homosexualität
zwischen Erwachsenen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Der Bundesgerichtshof befindet: Das Zusammenleben zweier Personen
gleichen Geschlechts in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" gilt nicht
mehr als sittlich anstößig. Seitdem sind homosexuelle
Paare im Mietrecht teilweise als schutzwürdig anerkannt.

Lesbische und schwule Paare wollen vor dem Bundesverfassungsgericht
das Recht auf Eheschließung einklagen. Karlsruhe nimmt die Verfassungsbeschwerden
nicht zur Entscheidung an, weist den Gesetzgeber aber auf "vielfältige
... Benachteiligungen" hin.

Das Oberverwaltungsgericht Münster ermöglicht einem rumänischen
Schwulen eine Aufenthaltsbefugnis zur "Führung einer gleichgeschlechtlichen
Lebensgemeinschaft" mit seinem deutschen Partner. Das Gericht stellt
fest: Die schwule Lebensgemeinschaft fällt in den Schutzbereich
des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Es betont ausdrücklich, die " Wahrung der Grundrechte"
der homosexuellen Bürger " liegt auch im öffentlichen Interesse".

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
entscheidet: Soldaten allein aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung
vom Militärdienst auszuschließen, verstößt gegen
das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte
Recht Privatsphäre. |