[Gibt es überall Schwule und Lesben?]


Seit über 100 Jahren kämpfen Schwule und Lesben für Gleichberechtigung. 1864 trat erstmals in Deutschland ein Streiter für die Rechte der Homosexuellen auf. Der schwule Jurist Karl Heinrich Ulrichs veröffentlichte eine Reihe politischwissenschaftlicher Broschüren, in denen er Straffreiheit und Respekt für gleichgeschlechtliche Liebe einforderte. 1897 gründete der Arzt Magnus Hirschfeld in Berlin das "Wissenschaftlich humanitäre Komitee" (WhK), die erste homosexuelle Bürgerrechtsorganisation der Welt. Ab der Jahrhundertwende machten sich Frauenrechtlerinnen für Lesben stark. Nach 1919, in der Weimarer Republik, konnten sich zahlreiche schwullesbische Vereine und auflagenstarke Homosexuellen Zeitschriften etablieren.

Nach ihrem Machtantritt 1933 zerschlugen die Nationalsozialisten die homosexuelle Bürgerrechtsbewegung, ebenso die schwullesbische Infrastruktur. 1935 verschärften sie den § 175 in Tatbestandsfassung und Strafmaß. In den Jahren 1935-1945 verurteilte die NS-Justiz über 50.000 Männer wegen homosexueller "Unzucht". 10.000 bis 15.000 Schwule wurden in Konzentrationslager verschleppt. Nur die wenigsten überlebten den Terror der Lager.

In der Bundesrepublik blieb der § 175 in der Nazi-Fassung unverändert in Kraft. Die bundesdeutsche Justiz sprach nochmals etwa 50.000 Verurteilungen aus. Der § 175 hat auch nach 1945 die Lebensperspektiven Schwuler gravierend beschnitten. In der konservativen Nachkriegszeit konnte homosexuelles Leben nur im Verborgenen existieren. Es war eine "bleierne Zeit". Lesben waren zwar nicht direkt vom Strafrecht bedroht, aber ähnlicher gesellschaftlicher Ächtung ausgesetzt wie Schwule. Das Weltbild der Adenauer-Ära sah für Frauen keine Rolle jenseits von Ehe und Mutterschaft vor.

1969 hob der Bundestag endlich das Totalverbot der Homosexualität auf. Bald darauf entwickelte sich die zweite deutsche Schwulenbewegung. Ein Auslöser war der Film "Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt". Lesben engagierten sich vor allem in der feministischen Frauenbewegung, gründeten aber auch eigene Lesbenprojekte.


Wie geht es weiter?

In der Bundesrepublik finden sich heute viele hundert schwule und lesbische Vereine, Arbeitsgruppen und Projekte. Es gibt bundesweite Organisationen wie den Lesben- und Schwulenverband (LSVD), Begegnungszentren, Beratungsstellen, Jugendgruppen, schwule Chöre, lesbische Unternehmerinnen, schwullesbische Arbeitskreise bei der Polizei, in Parteien und Gewerkschaften. Auch homosexuelle Immigranten beginnen sich zu organisieren, z.B. die Gruppen TürkGay und Ermis im LSVD. Eine Reihe von Bundesländern hat Beauftragte ernannt oder Referate in der Landesverwaltung geschaffen. die sich speziell der Belange von schwulen Bürgern und lesbischen Bürgerinnen annehmen.



CHRISTOPHER-STREET-DAY

Schwule und Lesben sind längst aus dem Schatten getreten. Jeden Sommer zum Christopher-Street-Day (CSD) halten sie "Heerschau". Der CSD erinnert an den Beginn der neueren schwullesbischen Emanzipationsbewegung 1969 in New York. In Deutschland wird der CSD in vielen Städten mit Straßenfesten und Paraden gefeiert. In einer Mischung aus politischer Demonstration und Festumzug präsentiert sich schwullesbischer Stolz. Der CSD hat sich auch zur Attraktion für Heterosexuelle entwickelt. Allein in Berlin und Köln brachte der CSD 1999 insgesamt eine Million Menschen auf die Straße.Viele Heterosexuelle säumten bei den Paraden der Lesben und Schwulen applaudierend den Straßenrand.


HOMOSEXUALITÄT VOR GERICHT (STRAFRECHT)


Das Bundesverfassungsgericht verkündet: " Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz." Es erklärt das von den Nazis übernommene strafrechtliche Verbot jeder Form von sexueller Betätigung unter Männern für verfassungskonform. Erst 1969 fällt das Verbot.


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilt: Ein staatliches Verbot einvernehmlicher Homosexualität zwischen Erwachsenen verstößt gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.


Der Bundesgerichtshof befindet: Das Zusammenleben zweier Personen gleichen Geschlechts in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" gilt nicht mehr als sittlich anstößig. Seitdem sind homosexuelle Paare im Mietrecht teilweise als schutzwürdig anerkannt.


Lesbische und schwule Paare wollen vor dem Bundesverfassungsgericht das Recht auf Eheschließung einklagen. Karlsruhe nimmt die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an, weist den Gesetzgeber aber auf "vielfältige ... Benachteiligungen" hin.


Das Oberverwaltungsgericht Münster ermöglicht einem rumänischen Schwulen eine Aufenthaltsbefugnis zur "Führung einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft" mit seinem deutschen Partner. Das Gericht stellt fest: Die schwule Lebensgemeinschaft fällt in den Schutzbereich des Grundgesetzes und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Es betont ausdrücklich, die " Wahrung der Grundrechte" der homosexuellen Bürger " liegt auch im öffentlichen Interesse".


Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet: Soldaten allein aufgrund ihrer homosexuellen Orientierung vom Militärdienst auszuschließen, verstößt gegen das in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht Privatsphäre.

 

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VOR
KÄMPFER/
INNEN

"SIND WIR
FRAUEN DER EMANZIPATION HOMO-
SEXUELLE
NUN DANN LASSE MAN
UNS DOCH! DANN SIND WIR
ES DOCH MIT
GUTEM RECHT. WEN GEHT'S
AN? DOCH NUR DIE,
DIE ES SIND. "

Johanna
Elberskirchen, Frauenrechtlerin, 1904

" ... VOR GOTT
UND DER WELT HABEN WIR DASSELBE RECHT WIE IHR, DIE IHR
LEDIGLICH DIE ÜBERMACHT
DER ZAHL,
LEDIGLICH DAS RECHT DER ÜBERMACHT,
IN EUREN
HÄNDEN HABT... UNSER
GLEICHES RECHT SEID
IHR NICHT BEFUGT
UNS ZU
NEHMEN ODER AUCH
NUR ZU
SCHMÄLERN."

Karl-Heinrich
Ulrichs,
Vorkämpfer der Schwulen-
emanzipation, 1864