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Oft
hört man: "Was beschweren sich die Homos eigentlich noch? Die können
doch heutzutage unterein- ander machen, was sie wollen." Stellen
Sie sich aber die Welt einmal andersrum vor:
WIE WÜRDEN SIE DAS FINDEN ...
Sie als heterosexuelle Frau aus einer Gaststätte rausgeschmissen
werden, weil Sie Ihrem Freund einen dicken Kuß gegeben haben?
Sie als heterosexueller Mann angepöbelt werden, weil Sie mit Ihrer
Ehefrau Hand in Hand durch die Fußgängerzone gehen?
Sie
an Ihrem Arbeitsplatz oder im Mietshaus nur so lange toleriert werden,
wie Sie Ihre Neigung zum anderen Geschlecht vertuschen?
Sie
Ihre langjährige Lebenspartnerin heiraten wollen, und Ihnen gesagt
wird: Es besteht "kein Interesse der Gemeinschaft daran, diese Beziehungsform
unter den besonderen Schutz des Rechts zu stellen"?

All diese Situationen haben Homosexuelle schon erlebt. Nicht alle
Lesben und Schwule, aber doch viele. In den letzten 30 Jahren hat
sich das gesellschaftliche Klima gegenüber Schwulen und Lesben deutlich
verbessert. Aber immer noch kommt es zu Anfeindungen:
80 % der Lesben und Schwulen berichten von Diskriminierungserlebnissen
am Arbeitsplatz: Mobbing, Anmache, Übergehen bei der Beförderung.
Jeder vierte schwule Mann war wegen seiner Homosexualität
gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Auch viele Lesben haben Gewalt
erlebt. Bei einer sozialwissenschaftlichen Befragung vertraten 1990
noch 21 % der Westdeutschen die Auffassung, Homosexuelle gehörten
alle kastriert.
Von
gleichen Bürgerrechten sind Schwule und Lesben in Deutschland noch
weit entfernt. In der Bevölkerung wächst aber die Unterstützung. In
Meinungsumfragen spricht sich eine Mehrheit der Bundesbürger dafür
aus, daß schwule und lesbische Paare auf dem Standesamt die Ehe eingehen
können. Eine deutliche Mehrheit (65 %) befürwortet zudem, daß Homosexuelle
durch ein Gesetz vor Benachteiligungen geschützt werden sollen. Insbesondere
bei der jüngeren Generation gibt es große Zustimmung. 80 % der 25-
bis 29jährigen votieren für das Recht auf "Homo-Ehe".
VERLIEBT,
VERLOBT - HEIRATSVERBOT
Die
sogenannte "Homo-Ehe" gilt heute als das Hauptsymbol schwul-lesbischer
Bürgerrechte. Homosexuelle Paare werden vom Recht wie Fremde behandelt,
selbst wenn die Partner/innen jahrzehntelang zusammenwohnen, füreinander
aufkommen und sorgen. Diese familiären Leistungen werden vom Staat
einfach ignoriert. Das bedeutet nicht nur eine massive menschliche
Geringschätzung, sondern auch vielfältige rechtliche Nachteile.
Nur einige Beispiele:
Vor Gericht
haben gleichgeschlechtliche Lebenspartner kein gegenseitiges Zeugnis-
und Auskunftsverweigerungsrecht.
Bei Unglücks-
und Krankheitsfällen erhalten sie von den Polizeibehörden, den Unfallstationen
und den Ärzten oft keine Auskunft über ihre Partner/innen.
Kommt der Freund
oder die Freundin aus dem Ausland, kann es große Schwierigkeiten
mit der Aufenthaltserlaubnis geben. Ehepaare haben dagegen gesetzlichen
Anspruch auf "Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft".
Wenn der Partner
oder die Partnerin stirbt, verfallen alle Pensions-, Versorgungs-
und Rentenansprüche. Sie können nicht weitergegeben werden. Im Erbrecht
beläuft sich der Pflichtteilsanspruch überlebender Eltern des Partners/der
Partnerin auf 50 %. Der/die Hinterbliebene ist nicht gesetzlicher
Erbe, fällt in die höchste Erbschaftssteuerklasse und hat nur einen
Freibetrag von 10.000 DM. Ehepaare haben Freibeträge bis zu 1.100.000
DM.
Es ist gleichgeschlechtlichen
Paaren damit erheblich erschwert, das gemeinsam erarbeitete Vermögen
und die Altersversorgung gegenseitig zu sichern. Die hohen Pflichtteilsansprüche
der Eltern und die enorme Erbschaftssteuer lassen bereits den gemeinsamen
Kauf einer Eigentumswohnung zu einem Risiko werden.
Es geht aber nicht nur um rechtliche
Fragen. Die Gleichberechtigung homosexueller Paare ist ein Testfall
für das Demokratieverständnis. Die Freiheit, mit dem selbstgewählten
Partner eine Ehe eingehen zu können, ist ein Menschenrecht.
Solange das Lesben und Schwulen verwehrt wird, sind sie Bürgerinnen
und Bürger minderen Rechts.
ES GEHT AUCH ANDERS: EIN BLICK INS AUSLAND
Viele
Nachbarländer haben Antidiskriminierungsgesetze
eingeführt, die Schwulen und Lesben einen besseren Schutz vor Benachteiligungen
und Anfeindungen bieten. In Frankreich ist die Diskriminierung
aufgrund von Homosexualität
im Berufs- und Geschäftsleben gesetzlich verboten. Auch in den Niederlanden
und den skandinavischen Ländern bestehen ähnliche Vorschriften.
1989 hat Dänemark als erstes Land der Welt seine Standesämter
für schwule und lesbische Paare geöffnet. Sie können dort eine "eingetragene
Partnerschaft" eingehen, die nahezu alle rechtlichen Regelungen
der Ehe umfaßt. Mittlerweile sind Norwegen, Schweden,
Island und die Niederlande diesem Vorbild gefolgt.
Auch außerhalb Europas geht es voran: Die Republik Südafrika
hat nach der Überwindung der Apartheid als erstes Land der Welt
in seiner Verfassung ausdrücklich die Diskriminierung "gleichgeschlechtlicher
Lebensweisen" untersagt.
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