[Was ist zu tun?]

Oft hört man: "Was beschweren sich die Homos eigentlich noch? Die können doch heutzutage unterein- ander machen, was sie wollen." Stellen Sie sich aber die Welt einmal andersrum vor:


WIE WÜRDEN SIE DAS FINDEN ...



Sie als heterosexuelle Frau aus einer Gaststätte rausgeschmissen werden, weil Sie Ihrem Freund einen dicken Kuß gegeben haben?

Sie als heterosexueller Mann angepöbelt werden, weil Sie mit Ihrer Ehefrau Hand in Hand durch die Fußgängerzone gehen?

Sie an Ihrem Arbeitsplatz oder im Mietshaus nur so lange toleriert werden, wie Sie Ihre Neigung zum anderen Geschlecht vertuschen?

Sie Ihre langjährige Lebenspartnerin heiraten wollen, und Ihnen gesagt wird: Es besteht "kein Interesse der Gemeinschaft daran, diese Beziehungsform unter den besonderen Schutz des Rechts zu stellen"?


All diese Situationen haben Homosexuelle schon erlebt. Nicht alle Lesben und Schwule, aber doch viele. In den letzten 30 Jahren hat sich das gesellschaftliche Klima gegenüber Schwulen und Lesben deutlich verbessert. Aber immer noch kommt es zu Anfeindungen: 80 % der Lesben und Schwulen berichten von Diskriminierungserlebnissen am Arbeitsplatz: Mobbing, Anmache, Übergehen bei der Beförderung. Jeder vierte schwule Mann war wegen seiner Homosexualität gewalttätigen Übergriffen ausgesetzt. Auch viele Lesben haben Gewalt erlebt. Bei einer sozialwissenschaftlichen Befragung vertraten 1990 noch 21 % der Westdeutschen die Auffassung, Homosexuelle gehörten alle kastriert.

Von gleichen Bürgerrechten sind Schwule und Lesben in Deutschland noch weit entfernt. In der Bevölkerung wächst aber die Unterstützung. In Meinungsumfragen spricht sich eine Mehrheit der Bundesbürger dafür aus, daß schwule und lesbische Paare auf dem Standesamt die Ehe eingehen können. Eine deutliche Mehrheit (65 %) befürwortet zudem, daß Homosexuelle durch ein Gesetz vor Benachteiligungen geschützt werden sollen. Insbesondere bei der jüngeren Generation gibt es große Zustimmung. 80 % der 25- bis 29jährigen votieren für das Recht auf "Homo-Ehe".


VERLIEBT, VERLOBT - HEIRATSVERBOT

Die sogenannte "Homo-Ehe" gilt heute als das Hauptsymbol schwul-lesbischer Bürgerrechte. Homosexuelle Paare werden vom Recht wie Fremde behandelt, selbst wenn die Partner/innen jahrzehntelang zusammenwohnen, füreinander aufkommen und sorgen. Diese familiären Leistungen werden vom Staat einfach ignoriert. Das bedeutet nicht nur eine massive menschliche Geringschätzung, sondern auch vielfältige rechtliche Nachteile. Nur einige Beispiele:

Vor Gericht haben gleichgeschlechtliche Lebenspartner kein gegenseitiges Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht.

Bei Unglücks- und Krankheitsfällen erhalten sie von den Polizeibehörden, den Unfallstationen und den Ärzten oft keine Auskunft über ihre Partner/innen.

Kommt der Freund oder die Freundin aus dem Ausland, kann es große Schwierigkeiten mit der Aufenthaltserlaubnis geben. Ehepaare haben dagegen gesetzlichen Anspruch auf "Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft".

Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, verfallen alle Pensions-, Versorgungs- und Rentenansprüche. Sie können nicht weitergegeben werden. Im Erbrecht beläuft sich der Pflichtteilsanspruch überlebender Eltern des Partners/der Partnerin auf 50 %. Der/die Hinterbliebene ist nicht gesetzlicher Erbe, fällt in die höchste Erbschaftssteuerklasse und hat nur einen Freibetrag von 10.000 DM. Ehepaare haben Freibeträge bis zu 1.100.000 DM.

Es ist gleichgeschlechtlichen Paaren damit erheblich erschwert, das gemeinsam erarbeitete Vermögen und die Altersversorgung gegenseitig zu sichern. Die hohen Pflichtteilsansprüche der Eltern und die enorme Erbschaftssteuer lassen bereits den gemeinsamen Kauf einer Eigentumswohnung zu einem Risiko werden.


Es geht aber nicht nur um rechtliche Fragen. Die Gleichberechtigung homosexueller Paare ist ein Testfall für das Demokratieverständnis. Die Freiheit, mit dem selbstgewählten Partner eine Ehe eingehen zu können, ist ein Menschenrecht. Solange das Lesben und Schwulen verwehrt wird, sind sie Bürgerinnen und Bürger minderen Rechts.



ES GEHT AUCH ANDERS: EIN BLICK INS AUSLAND

Viele Nachbarländer haben Antidiskriminierungsgesetze eingeführt, die Schwulen und Lesben einen besseren Schutz vor Benachteiligungen und Anfeindungen bieten. In Frankreich ist die Diskriminierung aufgrund von Homosexualität im Berufs- und Geschäftsleben gesetzlich verboten. Auch in den Niederlanden und den skandinavischen Ländern bestehen ähnliche Vorschriften. 1989 hat Dänemark als erstes Land der Welt seine Standesämter für schwule und lesbische Paare geöffnet. Sie können dort eine "eingetragene Partnerschaft" eingehen, die nahezu alle rechtlichen Regelungen der Ehe umfaßt. Mittlerweile sind Norwegen, Schweden, Island und die Niederlande diesem Vorbild gefolgt. Auch außerhalb Europas geht es voran: Die Republik Südafrika hat nach der Überwindung der Apartheid als erstes Land der Welt in seiner Verfassung ausdrücklich die Diskriminierung "gleichgeschlechtlicher Lebensweisen" untersagt.

 

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SCHWULE
UND LESBEN
FORDERN
GLEICHE
BÜRGER-
RECHTE


MEINUNGS-
UMSCHWUNG:

SOLLEN
HOMO-
SEXUELLE
HEIRATEN
DÜRFEN?

1994

33% Ja
57% Nein
(Forsa)



1996

49% Ja
48% Nein
(Emnid)



1999

54% Ja
37% Nein
(polis)

Die
Meinungsforscher des Instituts
FORSA stellen
fest: "Kaum ein Kerninhalt
konservativen
Denkens bröckelt so schnell, wie die Ablehnung der Ehe für Homosexuelle"